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Recht

Lassen Sie sich IHR gutes Recht nicht aus der Hand nehmen

Es gehört zu Ihren Beweisobliegenheiten, Ihrem Unfallgegner den Ihnen entstandenen Schaden nachzuweisen. Lassen Sie sich nicht Ihre Beweispflicht durch einen Vertreter Ihres Unfallgegners abnehmen.

Es geht um Ihren Schaden, der Ihnen entstanden ist. Sie sollten so gestellt werden, als hätten Sie keinen Schaden erlitten.

Gutachterkosten müssen bei einem unverschuldeten Unfall* von der Versicherung des Verursachers übernommen.

Ihr gutes Recht ist es, einen unabhängigen Sachverständigen mit der neutralen Begutachtung des Schadens zu beauftragen. In der Regel kostet Sie das keinen einzigen Cent.

Verhalten bei einem Unfall

1. Polizei einschalten und Unfall Polizeilich aufnehmen lassen

2. Notieren Sie ...
  • Das amtliche Kennzeichen des Unfallgegners und den Fahrzeugtyp
  • Name und Anschrift des Unfallgegners (Fahrer) sowie des Fahrzeughalters, Adressen von Zeugen
  • Fotos der Unfallstelle, der Fahrzeuge und der Schäden an den Fahrzeugen anfertigen (Handy, Digitalkamera etc.)
3. Beauftragen Sie ...

Einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten.
+49 (0) 6851 - 30 46
info@sv-guidowagner.de
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